Ansprechpartner für Ihren Bauantrag

Nachdem Sie Ihren Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht haben, legt diese ihn, soweit sie nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist, unverzüglich mit ihrer Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor. Um für Sie die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner zu erleichtern, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Welche Gemeinde ist für mein Bauvorhaben zuständig?

Zuständig ist immer diejenige Gemeinde, in der sich Ihr Baugrundstück befindet. Gehört diese Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft an, können Sie Ihren Bauantrag bei der Geschäftsstelle dieser Verwaltungsgemeinschaft abgeben.

Wer ist Bauaufsichtsbehörde?

Man unterscheidet bei den Bauaufsichtsbehörden zwischen der obersten Bauaufsichtsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr), den höheren Bauaufsichtsbehörden (Bezirksregierungen) und den unteren Bauaufsichtsbehörden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

In Bayern sind untere Bauaufsichtsbehörden die Landratsämter, die kreisfreien Gemeinden (Städte) und die Großen Kreisstädte. Daneben wurden einzelnen kreisangehörigen Gemeinden gewisse Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden übertragen. Diese Gemeinden nennt man „Delegationsgemeinden“. Je nach Umfang der übertragenen Aufgaben entscheidet man zwischen großer und kleiner Delegation.

Aufgrund dieser Aufteilung gibt es in Bayern zwar nur 71 Landratsämter, aber 138 untere Bauaufsichtsbehörden.

Eine alphabetische Auflistung aller unteren Bauaufsichtsbehörden mit nützlichen weiterführenden Informationen finden Sie auf den Seiten des Verwaltungsservice Bayern. Nutzen Sie dort die Funktion „Lokalisierung“ um direkt zur für Ihren Wohnort zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu gelangen.
 

Wo finde ich Informationen zu den Landratsämtern?

In der Karte auf dieser Seite sehen Sie den Freistaat Bayern untergliedert in die 71 Landkreise. Direkt unter der Karte finden Sie die Landratsämter einzeln aufgeführt.

Welche kreisfreien Städte gibt es?

Kreisfreie Städte sind Gemeinden, die keinem Landkreis angehören. Folgende Städte in Bayern sind kreisfrei:

Was sind die Großen Kreisstädte?

Große Kreisstädte sind kreisangehörige Städte, die neben anderen Aufgaben auch die der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnehmen. Folgende Großen Kreisstädte gibt es in Bayern:

Welche Großen Delegationsgemeinden gibt es und was sind deren Aufgaben?

Bei der großen Delegation sind den Gemeinden die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden in vollem Umfang übertragen. Große Delegationsgemeinden sind in Bayern:

Welche kleinen Delegationsgemeinden gibt es und welche Aufgaben haben sie?

Bei der kleinen Delegation wurden den Gemeinden die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden nur für bestimmte Wohngebäude und Gebäude, die neben einer Wohnnutzung noch eine freiberufliche oder gewerbliche Nutzung enthalten, übertragen. Zusätzlich muss für das Baugrundstück ein Bebauungsplan vorliegen.
Kleine Delegationsgemeinden sind in Bayern: