Vorschriften und Rundschreiben im Bauplanungsrecht

Die bauplanungsrechtlichen Vorschriften sind im Wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthalten.

Rundschreiben

Die Rundschreiben richten sich an die Behörden, die mit dem Vollzug der Vorschriften befasst sind. Sie sollen den Umgang mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen erleichtern und einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften gewährleisten.

Mit der Digitalisierungsnovelle wurde die digitale Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelverfahren eingeführt. Diese und weitere Änderungen des BauGB werden im Mustereinführungserlass der Fachkommission Städtebau vom 13.03.2024 erläutert.

Hinsichtlich der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende werden mit Rundschreiben vom 01.02.2024 Hinweise zu praxisnahen Fragen bei der Anwendung der Sondervorschrift des § 246 BauGB gegeben, die die Hinweise der Fachkommission Städtebau vom 13.05.2022 ergänzen. Die bisherigen Schreiben wurden gebündelt, aktualisiert und stark gekürzt.

Mit Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: 4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf. Dazu wurden mit Rundschreiben vom 04.08.2023 vorläufige Hinweise für den Umgang mit der Entscheidung gegeben.

Mit dem Einführungsschreiben vom 15.12.2021 wird der Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" zur eigenverantwortlichen Anwendung empfohlen. Er dient als Orientierungshilfe für eine fachlich und rechtlich abgesicherte, aber auch zügige Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.

Das Rundschreiben vom 12.10.2021 thematisiert diverse Neuregelungen im BauGB und in der BauNVO, die im Jahr 2021 in Kraft getreten sind, insbesondere das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland. Mit dem Rundschreiben wurde der Mustereinführungserlass der Fachkommission Städtebau vom 14./30. September 2021 zur Anwendung eingeführt.

Weitere Veröffentlichungen befassen sich mit der Energiewende und den erneuerbaren Energien.

  • Freiflächen-Photovoltaik

    Die Hinweise zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vom 10.12.2021 enthielten bislang einen Überblick über die im Zusammenhang mit der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach deren umfassender Aktualisierung werden diese Hinweise fortan von der digitalen Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen abgelöst. Ministerielle Hinweise sowie ergänzende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Freiflächen-PV-Anlagen werden von den zuständigen Ressorts künftig über diese Themenplattform bereitgestellt.

    Die Themenplattform ist abrufbar unter:
    https://www.energieatlas.bayern.de/thema_sonne/photovoltaik/themenplattform-photovoltaik

    Hinsichtlich der „Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung“ gelten bis zum Abschluss des noch andauernden Aktualisierungsprozesses die bisherigen Ausführungen zu Ziffer 1.9 der Hinweise zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom 10.12.2021 fort.
  • Windenergie

    Mit dem Rundschreiben vom 15.02.2022 wurden die Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Behandlung von Biomasseanlagen (Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) aktualisiert und zusammengefasst.

    Mit Rundschreiben vom 24.03.2023 wurde über den aktuellen Stand zum Bayerischen Windenergieerlass und zur Themenplattform Windenergie informiert. Zugleich wurden aktualisierte Hinweise u.a. zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit den Änderungen der Art. 82 ff. BayBO und der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes übersandt.

    Die Themenplattform Windenergie finden Sie unter: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/themenplattform_windenergie

    Mit dem Einführungsschreiben vom 27.07.2023 wird die Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz), beschlossen durch die Fachkommission Städtebau und den Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung, zur Anwendung eingeführt.

    Für Fragen betreffend die Bauleitplanung für Windenergieanlagen stellt das aktualisierte Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen vom 05.09.2023 die wesentlichen Informationen für Städte und Gemeinden, Planerinnen und Planer, Projektträger sowie Bürgerinnen und Bürger zusammen.
  • Biomasse

    Mit dem Rundschreiben vom 15.02.2022 wurden die Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Behandlung von Biomasseanlagen aktualisiert und zusammengefasst.

Das Rundschreiben vom 27.07.2021 hat explizit die Thematik "Klimasensibler Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung" zum Inhalt und geht hierbei insbesondere auf klimabezogene Festsetzungen in Bebauungsplänen betreffend den Umgang mit Niederschlagswasser (u. a. "Zisternenpflicht") und die Ermittlung der Grundfläche in Bezug auf "Steingärten/Schotterflächen" ein.

Zu Fragen des Bauens im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wurde im Jahr 2021 die Gemeinsame Bekanntmachung  von den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz überarbeitet. Die Bekanntmachung wurde unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung aktualisiert, auch um dem fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Der Praxis sollen weiterhin für häufig auftretende Fragestellungen praktikable Leitlinien vermittelt werden, ohne dabei Spielräume für die sachgerechte Behandlung des Einzelfalls unnötig einzuschränken.

Mit Hochwasserschutz befasst sich das Rundschreiben vom 08.08.2019. Darin wird die Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum Hochwasserschutz in der Bauleitplanung der Fachkommission Städtebau der ARGEBAU in der Fassung vom 26.11.2018 zur Anwendung empfohlen. Dem Rundschreiben ist zudem eine Arbeitshilfe "Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung" der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Umwelt und Verbraucherschutz beigefügt, die Gemeinden als Unterstützung bei der Ermittlung und Abwägung möglicher Hochwasser- und Starkregenrisiken gienen soll. 

Das Rundschreiben zum Lärmschutz in der Bauleitplanung wird derzeit überarbeitet.