Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Wohnzentrum Etztal, altengerechtes Wohnen in Berg
© Michael Amberg, Schinharl Höss Amberg Architekten, München

Förderung von Wohnraum für ältere Menschen

Die Altersstruktur unserer Gesellschaft verändert sich im Zuge des demografischen Wandels. Der Anteil der Menschen, die 65 Jahre oder älter sind, wird nach Berechnungen des Bayerischen Landsamts für Statistik bis 2037 gegenüber 2017 um mehr als 36 Prozent steigen. Ältere Menschen leben heute deutlich länger selbständig und gesund, doch mit der Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen stark an.

Es entspricht dem Wunsch der meisten Seniorinnen und Senioren, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Die Wohnungen sollten dafür altersgerecht sein. Daher müssen geförderte Mietwohnungen seit 2008 barrierefrei gebaut werden – damit sind sie in allen Lebensabschnitten gut nutzbar. Auch bei der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen im Bayerischen Modernisierungsprogramm steht der Abbau von Barrieren besonders im Fokus.

Viele Ältere interessieren sich heutzutage für generationenübergreifende und gemeinschaftliche Wohnformen. Hier können sie auch bei Pflegebedürftigkeit viel von ihrer Selbstbestimmung und Unabhängigkeit bewahren. Der Neubau besonderer Wohnformen für ältere Menschen wie beispielsweise betreutes Wohnen, Demenzwohngemeinschaften und Seniorenwohngemeinschaften kann unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden. Die Fördermittel sind vor Baubeginn bei den Bezirksregierungen, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg zu beantragen. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.

Dank zahlreicher Unterstützungsangebote werden heute rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen in Bayern zuhause versorgt. Ist dies dort nicht mehr möglich, muss ein ausreichendes Angebot an stationären Altenpflegeeinrichtungen bestehen. Die Modernisierung von Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen ist derzeit noch nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm förderfähig. Die Schaffung, der Ersatzneubau, der Umbau und die Modernisierung von stationären Pflegeplätzen wird über das Bayerische Landesamt für Pflege vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.