Stationäres Wohnen im inklusiven Wohnprojekt der Lebenshilfe Traunstein e.V., Bahnweg Traunstein
© Dominik Fritz

Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung

Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. In der eigenen Wohnung kann man sich zurückziehen, entfalten und erholen. Besonders für Menschen mit Behinderung hat der Wohnbereich vielfach zentrale Bedeutung. Er ist eine entscheidende Grundlage für die Lebensqualität. Menschen mit Behinderungen möchten, wie andere Menschen auch, selbstbestimmt in individuellen, gemeindeintegrierten Wohnformen soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben. Auch stationäre Angebote sollen diesen Grundsätzen entsprechen.

Der Freistaat Bayern fördert den Neu- und Umbau von ehemals stationären Wohnplätzen bzw. besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung. Die staatliche Förderung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördermittel können bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt werden. Diese Stellen geben nähere Auskünfte, beraten zur Planung und sind bei der Antragstellung behilflich.

Eine sorgfältige – auf die besonderen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmte – Planung und Ausführung kann wesentlich zum seelischen und körperlichen Wohlbefinden und zum gesellschaftlichen Zusammenleben beitragen. Informationen zur Planung erhalten Sie hier.

Der Standort soll so gewählt werden, dass eine Eingliederung in die Gesellschaft gewährleistet ist. Gewünscht sind deshalb individuelle, kleinteilige, der üblichen Bebauung entsprechende Wohnhäuser oder Wohnanlagen in gut integrierten Ortslagen. Es soll den Menschen mit Behinderung möglich sein, die Infrastruktur des Quartiers oder Wohngebiets wie etwa die dort vorhandenen sozialen und öffentlichen Einrichtungen (Sport, Erholung, Kultur) zu nutzen. Auch die Erreichbarkeit der Beschäftigungsstätten ist von besonderer Bedeutung.

Auf den jeweiligen Bedarf abgestellt muss der Träger zunächst eine fachliche Konzeption im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirk und dem Sachgebiet 13 der zuständigen Regierung entwickeln. Es ist empfehlenswert, die fachliche Konzeption auch bereits mit der zuständigen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) abzustimmen.