Radwege im Wald

Radwege im Wald sind öffentliche Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den (überörtlichen) Radverkehr. Inzwischen können diese grundsätzlich aus dem Bayerischen Gemeinde­verkehrs­finanzierungs­gesetz (BayGVFG) und Bayerischen Finanz­ausgleichsgesetz (BayFAG) gefördert werden. 

Diese Fördermöglichkeiten und andere Landes­förder­programme werden vorrangig angewendet. Dies gilt nicht für bereits in die Radoffensive aufgenommene Projekte von Kommunen, die für die Weiterführung in einer nächsten Projektstufe berücksichtigt werden können. Neu zu fördernde Radverbindungen im Wald müssen in der Baulast der Bayerischen Staatsforsten liegen.