Fahrradabstellanlagen

Fahrrad­abstell­anlagen sollen grundsätzlich in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung stehen. Sie sollen gut sichtbar, leicht zugänglich und witterungs­geschützt sein sowie über eine Rahmen­anschluss­möglichkeit verfügen. Qualitativ hochwertige und sichere Abstell­anlagen sind wichtig für den Alltags­radverkehr, um Wege- und Reiseketten durch einen unkomplizierten Umstieg zu erleichtern.

Fahrradabstellanlage
© Zehetmaier, Birgit

Fahrrad­abstell­anlagen dienen auch der Ordnung, Sortierung und Stand­sicherheit des ruhenden Rad­verkehrs. Eine gute Einseh­barkeit und Beleuchtung verringern die Vandalismus-Gefahr. Bei der Planung von Fahrrad­abstell­anlagen sollten auch Kriterien wie Erweiterungs­­möglichkeiten sowie die Bedürfnisse von Sonder­fahrrädern wie Lasten­rädern, Liege­rädern oder Fahrrädern mit Anhängern berücksichtigt werden. Service­stationen mit zusätzlichen Dienst­leistungen wie Reparatur­services oder Rad­vermietungen können das Angebot sinnvoll ergänzen.

In Bereichen, in denen nur eingeschränkt Flächen zur Verfügung stehen, können voll­automatische Fahrrad­parkhäuser eine Alternative zu klassischen Abstell­anlagen darstellen. Diese sind mit dem Prinzip eines Hoch- bzw. Tiefregal­lagers vergleichbar, in denen das Fahrrad ebenerdig abgegeben und anschließend automatisch abgestellt wird.
Sammel­schließ­anlagen oder Fahrrad­parkhäuser mit Chipzugang und Video­überwachung können eine Lösung für das Abstellen besonders hochwertiger und teurer Fahrräder sein. Für Groß­veranstaltungen und Events bieten sich mobile Abstell­anlagen an.

Radstation Augsburg
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Bei der Standort­planung von Abstellanlagen ist die real akzeptierte Entfernung zum gewünschten Zielort zu beachten. Je kürzer geparkt wird, desto weniger werden lange Anschluss­wege akzeptiert, und auch Langzeit­parkende reagieren empfindlich bei Anschluss­wegen über 80 m:

Standortplanung Fahrradparken
© eigene Darstellung nach Bicycle parking manual (The Danish Cyclists Federation, 2008)

Zuständig für den Bau von Fahrrad­abstell­anlagen sind in der Regel die Kommunen. Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Bike+Ride-Anlagen mit einer Förderung nach dem Bayerischen Gemeinde­verkehrs­finanzierungs­gesetz (BayGVFG). Die aktuellen Höchstsätze zur Ermittllung der zuwendungsfähigen Kosten für B+R-Anlagen finden sich hier. Die Förder­verfahren laufen über die Bezirksregierungen. Mit der Bike+Ride-Offensive stellt auch der Bund Förder­mittel für die Realisierung von Abstell­anlagen an Bahnhöfen zur Verfügung. Die Gemeinden können Einnahmen aus der Stellplatz­ablöse für Fahrrad­abstell­anlagen verwenden.

Zum 01.07.2021 hat die Infostelle Fahrradparken am Bahnhof ihren Dienst aufgenommen. Im Rahmen des Sonder­programms Stadt & Land soll sie Kommunen bei dem Bau von Fahrrad­abstell­anlagen und/oder Fahrrad­parkhäusern informatorisch unterstützen. Umfangreiche Informationen zu Planung, Bau und Unterhalt von Bike-and-Ride-Anlagen an Halte­stellen und Bahnhöfen bietet die Broschüre „Mit dem Rad zum Bahnhof“.