Aktuelles
Beim Radverkehr tut sich viel in Deutschland und im Freistaat. Aktuelle Entwicklungen und Initiativen sind hier zusammengestellt.
Radoffensive Bayern – Um die Realisierung von Radinfrastrukturprojekten weiter anzuschieben, wurden die bestehenden Förderkategorien in der Radoffensive Bayern erweitert und das bisherige Aufrufverfahren in ein Antragsverfahren überführt. Die Radoffensive läuft, vorbehaltlich einer Verlängerung, bis Ende 2028.
Neue Leitfäden zum Radverkehr für Kommunen – Zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern wurden neue Leitfäden veröffentlicht, die als wertvolle Unterstützung in der Planung, für den Bau und im Betrieb von Radverkehrsanlagen dienen. Diese Leitfäden umfassen Themen wie den Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen, Vereinbarungsmuster für den gemeinschaftlichen Radwegebau sowie die Vergabe von Ingenieurleistungen.
Ausbauplan Radschnellverbindungen Bayern – In Bayern sollen in den kommenden Jahren 15 Radschnellverbindungen mit über 200 Kilometern Länge entstehen. Die geplanten Verbindungen, die sich insbesondere auf die Ballungsräume München, Nürnberg, Aschaffenburg, Ulm und Freilassing konzentrieren, sind im Ausbauplan beschrieben. In Bayern haben Radschnellverbindungen in der Regel eine Länge von mindestens 5 Kilometern und weisen ein Potential von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag auf. Der Ausbauplan Radschnellverbindungen ist im Bayerischen Radgesetz (BayRadG), das am 1. August 2023 verabschiedet wurde, verankert.
„Musterblätter Radverkehr Bayern“ der AGFK Bayern – Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine Loseblattsammlung „Musterblätter Radverkehr Bayern“ entwickelt. Die Musterblätter zeigen beispielhafte, bauliche Infrastruktur und Markierungen für Radverkehrsanlagen. Jedes Musterblatt enthält typische Entwurfselemente mit Bemaßung und gibt Hinweise zu den Anwendungsbereichen und den Besonderheiten. Ergänzend zu den bestehenden Regelwerken enthalten die Musterblätter die bereits bekannten Standards und Maße der neuen, in der Abstimmung befindlichen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und des noch nicht veröffentlichten Entwurfs der Richtlinien für die Markierung von Stadtstraßen (Stand 14. Juni 2022) sowie Ergebnisse aus Studien und Veröffentlichungen zum Radverkehr. Es wird empfohlen, dass sich die Planungen von Radverkehrsanlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an den Musterblättern orientieren.
Bayerisches Radgesetz beschlossen – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2023 das "Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz – BayRadG)" beschlossen. Es ist am 01. August 2023 in Kraft getreten.
Sonderprogramm "Stadt und Land" bis 2030 verstetigt – Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen zunächst bis 2030 verstetigt. Nahtlos können weitere Anträge auf Bundesmittel gestellt werden.
Plan F - Impulse für die kommunale Fahrradmobilität – Die Intermetpräsenz soll Kommunen bei der Förderung des Radverkehrs durch die Systematisierung von Wissen, Praxisbeispielen und Leitfäden zur Fahrradmobilität unterstützen.
Mehr Geld für kommunale Straßen und Radwege – Gute Nachrichten für Landkreise, Städte und Gemeinden in Bayern: Die Bayerische Staatsregierung hat die Zuwendungen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) erhöht. Für Radwegeprojekte sind jetzt bis zu 80 % Förderung möglich.