Hohes Schloss Füssen - Restauration des Terrassengartens
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Naturverträglich bauen

Naturverträgliches Bauen zeigt sich in der Ausgestaltung und Bepflanzung, bei der Anlage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie in der Umweltbaubegleitung. Auch bauliche Anlagen selbst können vielfältige Lebensräume für Pflanzen und Tiere darstellen. Spatzen, Mehlschwalben und Mauersegler sind bekannte Tierarten, die Gebäude als Nistplätze nutzen. Und viele Fledermausarten finden in Dachstühlen, Kellern, Spalten und Nischen an und in Gebäuden ihren Lebensraum. Für Dohlen, Turmfalken und Fledermäuse können Brückenbauten Lebensraum sein.

Liegenschaften stehen mit ihrer Umgebung in einem ökologischen Zusammenhang.  Dieser muss bei Um- und Neubauten erkannt und berücksichtigt werden. Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der Leitfaden „Werkzeugkasten Artenvielfalt – Leitfaden für mehr Grün an öffentlichen Gebäuden“.

Bepflanzung

Blühende Randbepflanzung am Ämtergebäude Kempten im Allgäu, Schwaben
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Das Erscheinungsbild unserer öffentlichen Gebäude und Straßen wird vielerorts durch die Begrünung und Bepflanzung der umgebenden Freiflächen geprägt. Die Anforderungen an die Gestaltung sind vielfältig. Wir müssen nutzungsbezogene, landschaftsästhetische und landschaftsökologische Aspekte berücksichtigen. Die Herausforderung ist, die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzer, der Anlieger und der Bevölkerung zu integrieren, sowohl im Siedlungsbereich als auch an Straßen. Daher müssen die Grüngestaltungselemente mit Bedacht ausgewählt werden.. Unsere Kulturlandschaft ist stark nutzungsgeprägt. Durch eine naturnahe Gestaltung von Freiflächen werden dort ebenso wie innerhalb von Ortschaften wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen. Damit tragen die Grünflächen an Straßen zum Biotopverbund bei. Nicht zuletzt bereichern Bäume und Sträucher das Landschafts- und Ortsbild.

Wesentliche Bestandteile der Grüngestaltung sind Bäume und Sträucher. In der freien Landschaft werden Gehölze und Saatgut verwendet, die den Anforderungen zur Herkunft des § 40 BNatSchG entsprechen.

Wiesen nehmen in Freianlagen oft den größten Teil der Flächen ein. Je nach Standort, Exposition, Boden- und Feuchtigkeitsverhältnissen sowie Intensität der künftigen Nutzung und Pflege kommen verschiedenste Saatgutmischungen zum Einsatz. Spezielle Anforderungen an die Zusammensetzung und Herstellung von Wiesenflächen gibt es beispielsweise bei naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Alle Grünflächen bedürfen einer regelmäßigen Pflege.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Sauweiher bei Bamberg
© Staatliches Bauamt Bamberg

Es lässt sich oft nicht vermeiden, dass Natur und Landschaft durch Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigungen müssen jedoch kompensiert werden. Welcher Lebensraumtyp in Betracht kommt, hängt davon ob, welche Lebensräume oder Arten betroffen sind oder in welchem Landschaftsraum die Funktionen des Naturhaushaltes wiederherzustellen sind. Überschlägig können die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingeteilt werden in Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gewässern, von extensiven Grünländern und Feuchtgebieten, Mager- und Trockenstandorten, Wäldern, Gebüschen oder Hecken. Kompensationsmaßnahmen berücksichtigen auch die Bedürfnisse von betroffenen Tierarten.

Auch Tierarten der offenen Feldflur, wie zum Beispiel Feldlerche oder Wiesenweihe, sind von Eingriffen durch Baumaßnahmen betroffen. Für die Kompensationsmaßnahmen beanspruchen sie hochwertige Ackerstandorte. Nur dort können Lebensraumbedingungen wieder hergestellt werden, die für diese Arten spezifisch sind. Sogenannte „produktionsintegrierte Maßnahmen“ (PIK) ermöglichen bei bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Belassen von „Lerchenfenstern“), dass naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen weiterhin auch durch die Landwirtschaft genutzt werden können.

Von der Bayerischen Straßenbauverwaltung wurden bisher circa 3.000 Hektar Ausgleichs- und Ersatzflächen angelegt, die nach den naturschutzrechtlichen und ökologischen Erfordernissen gepflegt werden. Neben dem Straßenbetriebsdienst übernehmen auch ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe die Pflegemaßnahmen.

Umweltbaubegleitung

Umweltbaubegleitung beim Neubau der Bundesstraße B 15neu Saalhaupt-Neufahrn in Niederbayern
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die Umweltbaubegleitung hat zum Ziel, alle gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke und die naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung zu beachten und Umweltschäden zu verhindern. Auch Mehrkosten und Zeitverzögerungen werden dadurch vermieden.

Die Umweltbaubegleitung beginnt direkt nach der Baurechtserlangung und erstreckt sich über die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Bauausführung bis hin zum Abschluss des Projekts. Zur Integration der Umweltbaubegleitung ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den fachlichen Gewerken erforderlich.

Grundsätzlich verantwortlich für die Umweltbaubegleitung ist der Vorhabensträger. Das landschaftsplanerische Fachpersonal benötigt hierfür Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes, bauvertragliches und bautechnisches Wissen sowie Baustellenerfahrung. Exemplarisch sind hier wesentliche Aufgaben der Umweltbaubegleitung genannt:

  • Zeitliches und fachliches Einordnen der landschaftspflegerischen Maßnahmen aus der Baurechtserlangung in den Bauablauf (integrierter Bauablaufplan), insbesondere Maßnahmen mit großem zeitlichen Vorlauf
  • Abstimmen von technischen Detailfragen sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase
  • Mitwirken bei der Vergabe hinsichtlich der Einhaltung von umweltrelevanter Vorgaben
  • Nachbewerten zusätzlicher, unvermeidbarer Eingriffe, die erst während der Bauausführung erkennbar sind und deren Genehmigung
  • Mitwirkung bei der Beweissicherung in Schadensfällen
  • Zusammenstellen durchgeführter Maßnahmen und Dokumentation der durchgeführten Begehungen und Kontrollen
  • Kontrolle der Maßnahme