Ausbau der Staatsstraße 2261 bei Rosenbirkach, Landkreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Landschaftsplanung

Natur und Landschaft sind vor allem Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze, aber gleichzeitig auch eine wertvolle, nicht vermehrbare Ressource. Sie müssen daher gesichert werden. Bauen wirkt sich unmittelbar auf Natur und Landschaft aus. Daraus entwickelt sich die Frage, „wo“ und „wie“ Gebäude, Siedlungen, Gewerbegebiete und Verkehrswege errichtet oder weiterentwickelt werden.

Nachhaltiges und umweltverträgliches Bauen wird immer wichtiger. Die Landschaftsplanung trägt dem Rechnung. Für die Fachbereiche Wohnen, Bau und Verkehr bietet die Landschaftsplanung Unterstützung, den Anspruch eines verträglichen Miteinanders von Landschaft, Nutzung und Bauwerk zu verwirklichen.

Im Vordergrund stehen Planungskonzepte für einen schonenden Umgang mit Tieren und Pflanzen sowie der Erhalt der Ökosysteme. Daneben besteht die Aufgabe, die Natur- und Kulturlandschaft beim Bauen weiter zu entwickeln und zu gestalten. Ein wichtiger Mosaikstein ist es, die Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern bei Bau, Betrieb und Unterhalt zu integrieren.

Umweltschonend planen

Ausschnitt aus der Karte zur Raumwiderstandsanalyse einer Umweltverträglichkeitsstudie
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die Umwelt, wo immer möglich, zu bewahren, in jedem Fall aber bestmöglich zu schonen, ist Ausdruck verantwortlichen Handelns und eine Voraussetzung dafür, dass das Bauen im notwendigen Maß gesellschaftlich auf Dauer anerkannt und akzeptiert wird. Zur wirksamen Umweltvorsorge werden bei der Planung von Baumaßnahmen die Auswirkungen auf die Schutzgüter sowie deren Wechselwirkungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt. Dazu gehören die Menschen einschließlich ihrer Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Dem Ziel der Umweltvorsorge tragen die umweltbezogenen landschaftsplanerischen Fachbeiträge  Rechnung, also Umweltverträglichkeitsstudie und Umweltbericht, landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.

Naturverträglich bauen

Karthäusernelke
© Staatliches Bauamt Bamberg

Naturverträgliches Bauen zeigt sich in der Bepflanzung, bei der Anlage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie in der Umweltbaubegleitung. Beim Bau von Verkehrswegen oder öffentlichen Gebäuden soll das bauliche Umfeld landschaftsgerecht und möglichst multifunktional für Mensch und Natur neu gestaltet werden. Dabei geben die örtlichen Gegebenheiten und typischen regionalen Gestaltungselementen Orientierung. In Form, Farbe, Proportion und Material dienen sie als Grundlage für das naturnahe Gestalten von Freiflächen und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen dem besonderen ökologischen Anspruch, beeinträchtigte Funktionen des Naturhaushaltes wieder herzustellen. Naturverträglich Bauen bedeutet auch, die Baumaßnahme hinsichtlich ökologischer Aspekte zu begleiten.

Grünflächen pflegen

Die Grünflächen der Bayerischen Straßenbauverwaltung begleiten rund 20.000 Kilometer Bundes- und Staatsstraßen. Neben der unmittelbaren Sicherung der Straßenböschungen vor Erosion sorgen sie für eine landschaftsverträgliche Eingrünung und Gestaltung des Bauwerkes Straße. Um diese Funktionen dauerhaft zu sichern, werden differenzierte Pflegemaßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel die Mahd oder, in besonderen Fällen, die Beweidung, die Baumpflege oder die Entwicklung naturnaher und stabil aufgebauter Gehölzbestände durch regelmäßige Pflegehiebe. Grünflächen an öffentlichen Gebäuden bilden einerseits eine architektonische Einheit, sind jedoch gleichzeitig oftmals einer intensiven Nutzungsvielfalt unterworfen. Die extensiven Bereiche werden nach ökologischen Gesichtspunkten gepflegt.

Lebensräume verbinden

Amphibiendurchlass Leiteinrichtung
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

In Deutschland sind die Hälfte aller Pflanzen- und Tierarten und zwei Drittel der naturnahen Lebensräume in ihrem Bestand gefährdet. Ein Grund für diesen Verlust an biologischer Vielfalt ist die zunehmende Zerschneidung und Verinselung unserer Landschaft. Neben der Sicherung ökologisch wertvoller Flächen kommt daher der Erhaltung und Wiederherstellung eines zusammenhängenden Biotopverbundes eine zentrale Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu. Die Bayerische Straßenbauverwaltung trägt diesem Ziel neben umweltschonendem Planen mit ihrem Amphibienschutzprogramm, dem Bau von Grünbrücken und sonstigen Wander- und Querungshilfen Rechnung.

Kulturlandschaft gestalten

Eichenallee im Sommer
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Als Kulturlandschaft wird die von Menschen gestaltete Natur bezeichnet. Sie spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung wider.

„Bauten und Technik waren von Anfang an feste und akzeptierte Bestandteile der ländlichen Landschaft, und viele Landschaftsbilder vom 15. bis 19. Jahrhundert zeigen dies ganz selbstverständlich. Das änderte sich seit Ende des 18. Jahrhunderts aus mehreren ineinander verflochtenen Gründen. Diese Entwicklungen führten zu tiefgreifenden, sich in Zahl, Zeitmaßstab und Raumanspruch steigernden, daher dramatischen Veränderungen in der ländlichen Landschaft.

Der empfindsame Teil der Öffentlichkeit will bestimmte Landnutzungsänderungen nicht mehr hinnehmen, und zwar abgestuft von Wald zu Agrarland, von Grünland zu Ackerland, von Offenland zu Bauland. Als fester, unverzichtbarer Bestandteil menschlicher und gesellschaftlicher Aktivität können Bauen und Bautätigkeit nicht einfach unterbunden werden, und sie werden auch weiterhin Land und damit Landschaft beanspruchen. Schutz und Nutzung sind zwei Seiten der gleichen Münze mit dem Namen Kompromiss - oder Nachhaltigkeit.“ (Professor Wolfgang Haber: Landschaft und Bauen, München 2010)