Technische Überwachung

Fahrzeuge müssen im laufenden Betrieb regelmäßig auf ihre Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Dies erfolgt in der Regel durch die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die landläufig als „TÜV“ bezeichnet wird.

Technische Überwachung und Aufsicht

Die „TÜV-Plakette“ wird nicht mehr allein durch die Technische Prüfstelle (in Bayern: TÜV Süd) zugeteilt, sondern auch durch eine ganze Reihe technischer Überwachungsorganisationen. Sie werden dabei hoheitlich tätig. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist für die Anerkennung der Technischen Prüfstelle und der Überwachngsorganisation zuständig.

Diese führen ebenso wie die Technischen Prüfstellen als beliehene Unternehmen Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU), Sicherheitsprüfungen (SP) sowie Änderungsabnahmen (§ 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 oder 4 StVZO) durch.

In der technischen Prüfstelle sind amtlich anerkannte Sachverständige für das Kraftfahrwesen tätig. Diese können sowohl Hauptuntersuchungen durchführen als auch Gutachten für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858 oder § 21 StVZO erstatten. Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation sind nur dazu berechtigt, Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Änderungsabnahmen durchzuführen.

Die erforderliche Prüfung für die Sachverständigen und Prüfingenieure wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abgenommen.

Die Aufsicht über die Technische Prüfstelle und die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen einschließlich der dort tätigen Sachverständigen und Prüfingenieure obliegt der Regierung von Niederbayern.