Bundesstraße B 19 neu, Kempten-Immenstadt, bei Kuhnen
© Bayerische Staatsbauverwaltung

Straßen in Bayern

Bayern ist das Bundesland mit der größten Fläche. Ein modernes, leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz ist deshalb das Rückgrat für die Mobilität unserer Bürger. Es ist zudem Grundvoraussetzung für wettbewerbsfähige Standortbedingungen von Industrie und Handel - und damit für den Wohlstand unserer Gesellschaft.

Straßennetz in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist verantwortlich für über 20.000 Kilometer Bundes- und Staatsstraßen sowie im Auftrag der Landkreise für über 3.000 Kilometer Kreisstraßen. Bestandteil dieses Straßennetzes sind auch rund 11.600 Brücken, 46 Tunnel und über 6.000 Kilometer Radwege. Die Verwaltung der Bundesautobahnen wurde zum 01.01.2021 an die Autobahn GmbH des Bundes übertragen. Informationen über Projekte an den Bundesautobahnen finden Sie auf den Seiten der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern und Niederlassung Nordbayern.

Die Bayerische Straßenbauverwaltung plant, baut und unterhält die Straßen und Bauwerke im überörtlichen Straßennetz mit den dazugehörigen Radwegen. Dafür stehen umfassende Planungsrichtlinien und technische Regelwerke zur Verfügung. Sie arbeitet dabei eng mit Bauunternehmen und freiberuflich tätigen Ingenieuren zusammen. Die gesamten Bauinvestitionen summierten sich 2020 auf mehr als 2 Milliarden Euro.

Für die Kreisstraßen ist der jeweilige Landkreis zuständig, für die Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen die jeweilige Gemeinde.

Unser Ziel: Reibungsloser Verkehrsfluss

Straßen- und Autobahnmeistereien sorgen mit ihrem Betriebs- und Winterdienst dafür, dass die Straßen tagtäglich in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.

Ein gutes Verkehrsmanagement und der Einsatz von intelligenten Verkehrssystemen sind heute fester Bestandteil der Straßeninfrastruktur. Vor allem der Einsatz innovativer Telematik sorgt für einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss auf hoch belasteten Strecken.

Straßen- und Verkehrsrecht

Wer ist für den Bau und Erhalt von Straßen zuständig? Wann darf eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden, um Unfälle zu verhindern? Auch Straße und Verkehr wären ohne rechtliche Grundlagen nicht denkbar.

Aktuell