Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025: Schiffbarmachung der Mosel, Ferienreiseverordnung und gefahrgutrechtliche Verordnungen

Im Juni-Plenum erwartet den Bundesrat eine Tagesordnung, die noch keine Gesetze aus dem Bundestag, aber bereits erste Gesetzentwürfe und Rechtsverordnungen der neuen Bundesregierung enthält. Darunter fällt der Mosel-Vertrag. Mit dem Gesetzentwurf soll das am 18. September 2023 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Vierte Protokoll zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel innerstaatlich in Kraft gesetzt werden.

Ansicht des Gebäudes des Bundesrates. Text im Bild: Bundesrat aktuell
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Außerdem entscheidet der Bundesrat über die Ferienreiseverordnung. Die Ferienreiseverordnung verbietet Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr das Befahren bestimmter Autobahnen und Bundesstraßen. Damit stellt sie für den Verkehr mit Pkw einen Beitrag zum zügigen Erreichen der Urlaubsorte in den Hauptreisemonaten dar. Auf Grund der sich ändernden Verkehrsbelastungen und Ausbauzustände der Autobahnen und Bundesstraßen ist eine Aktualisierung des Katalogs der Verbotsstrecken erforderlich.

Der Bundesrat beschäftigt sich auch mit der Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen. Diese dient im Wesentlichen dazu, die völkerrechtlich am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderungen der internationalen Gefahrgutvorschriften in nationales Recht zu übernehmen. Damit werden diese Änderungen für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen verbindlich.

Die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu finden Sie unter Bundesrat - Tagesordnungen & Termine - 1055. Sitzung des Bundesrates.