Reese Park in Augsburg - Entsiegelung und Revitalisierung ehemals militärisch genutzter Flächen
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Flächenschonen - Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ der Bayerischen Staatsregierung

Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen noch intensiver zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ ins Leben gerufen. Als Teil des Maßnahmenpakets zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung werden diese seit 2018 erfolgreich im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt.

Im Zuge der Förderinitiative "Innen statt Außen" belohnt die Bayerische Staatsregierung besonderes Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und Beseitigung von innerörtlichen Leerständen sowie auch in der Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen. Mit der Förderinitiative "Flächenentsiegelung" erhalten die Gemeinden durch eine bayerische Entsiegelungsprämie gezielte Unterstützung, befestigte oder brachliegende Flächen dauerhaft zu entsiegeln und ggf. für neue Nutzungen zu aktivieren und zurückzugewinnen.

Im Rahmen der Vereinfachung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm ist die Förderinitiative im Schwerpunkt „Flächen schonen“ aufgegangen, die Gemeinden profitieren von einem erhöhten Fördersatz von grundsätzlich 80 Prozent.

Die Informationsflyer des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu den beiden Förderinitiativen sollen den bayerischen Gemeinden als Informationsquelle dienen und weitere Anreize für die Bewerbung von Fördermaßnahmen der einschlägigen städtebaulichen Zielsetzungen schaffen. Die Flyer erläutern die Grundzüge der Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ und veranschaulichen die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Förderinitiative.

Weitere Informationen: Flyer Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“.

Interessierte Gemeinden wenden sich zur Beratung an die zuständigen Bezirksregierungen.